Unschuldig in Haft | Odenwald Justizopfer Horst Arnold | Dokumentation



Arnold hatte fünf Jahre wegen Vergewaltigung im Gefängnis gesessen, bevor das Landgericht Kassel ihn 2011 "wegen erwiesener Unschuld" freigesprochen und rehabilitiert hatte. Nach Auffassung der Richter hatte die aus Ostwestfalen-Lippe stammende Heidi Külzer, eine karrieresüchtige Pädagogin, den Mann, der im hessischen Reichelsheim an einer Realschule unterrichtete, fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt, um ihn kaltzustellen und seine Biologie-Lehrerstelle zu übernehmen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Heidi Külzer, die bis 2011 in Bielefeld an einem Gymnasium unterrichtete, ist entlassen worden, aber weiter auf freiem Fuß. Rechtsanwalt Lierow: "Obwohl der Staatsanwaltschaft Darmstadt die Beweise gegen Heidi Külzer seit vier Jahren vorliegen, gibt es noch immer keine Anklage. Das ist ein Skandal!"

Arnold hatte seine Existenz als Lehrer verloren und blieb auch nach seiner Haftentlassung arbeitslos. "Er lebte von Hartz IV. Den Haftentschädigungsantrag, den ich im vergangenen Jahr gestellt hatte, hat die Justizverwaltung bis heute nicht bearbeitet", kritisierte der Rechtsanwalt.

Alle Bemühungen, das hessische Kultusministerium zu einer bevorzugten Wiedereinstellung Horst Arnolds zu veranlassen, seien an der Gleichgültigkeit der Entscheidungsträger gegenüber dem Schicksal seines Mandanten gescheitert. "Die frühere Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) beantwortete monatelang entsprechende Schreiben gar nicht und ließ dann mitteilen, Horst Arnold könne sich wie jeder andere beim Zentralen Personalmanagement um eine Stelle bewerben. Dabei hatte er das längst getan", sagte der Anwalt, dem seine Verbitterung anzumerken war.
Seinem Mandanten sei es wegen der Trägheit der hessischen Justiz nicht mehr vergönnt gewesen, die Verurteilung von Heidi Külzer, die sein Leben zerstört habe, zu erleben. "Die lange Haft und das anschließende Warten haben die Gesundheit dieses Menschen zerrüttet. Sein Herz - so scheint es mir - hat das nicht mehr ertragen."
Nach dem Hessischen Beamtenrecht wurde Horst Arnold durch den Freispruch so gestellt, als wenn er nie verurteilt worden wäre.
§ 49 Hessisches Beamtengesetz (HBG) in der Fassung vom 11. Januar 1989
Wird eine Entscheidung, durch die der Verlust der Beamtenrechte bewirkt worden ist, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, so gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Vorbereitungsdienst und Probezeit sind jedoch voll abzuleisten. Der Beamte hat, sofern er die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und noch dienstfähig ist, Anspruch auf Übertragung eines Amts derselben oder einer mindestens gleichwertigen Laufbahn wie sein bisheriges Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt einschließlich der ruhegehaltsfähigen und unwiderruflichen Stellenzulage. Bis zur Übertragung des neuen Amts erhält er die Besoldung, die ihm aus seinem bisherigen Amt zugestanden hätte.
Dorothea Henzler hätte also sofort seine Bezüge aktivieren müssen und ihm helfen, eine neue Stelle als Lehrer zu finden. Dass sie das nicht tat, stellt eine grobe Verletzung ihrer dienstlichen Fürsorgepflicht dar.

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